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Bedingungen zum Autoverleih bei AUTOQUELLE

Allgemeines:

Der Mieter des Fahrzeuges muss seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheines und voll geschäftsfähig sein. Im Anlassfall ist ein internationaler Führerschein vorzulegen. Weiters darf er nicht an einer die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Krankheit leiden und muss im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Fähigkeiten sein.

Eine Firma oder eine Gesellschaft kann kein Fahrzeug mieten. Für Firmenkunden muss daher eine natürliche Person, die allen allgemeinen Anforderungen entspricht, das Fahrzeug und die Haftung übernehmen.

Auslandsfahrten können aus versicherungstechnischen Gründen ab einer Mietdauer von drei Tagen durchgeführt werden, wobei nicht alle Länder als Reiseziele in Betracht kommen.

 

Kaution und Mietpreis beim Autoverleih

Für einen Mietvertrag ist grundsätzlich eine Kaution mittels Kreditkartenabzug oder nach Rücksprache in bar zu hinterlegen. Der Kreditkartenabzug muss in jedem Fall in einem Geschäftslokal der Firma AUTOQUELLE angefertigt werden und ist vom Kartenberchtigten zu unterfertigen. Der gesamte Mietpreis und die Kaution sind im Voraus, spätestens bei Übernahme des Fahrzeuges, zu bezahlen. Nach unbeschadeter Rückgabe des Mietobjektes erhält der Mieter seine geleistete Kaution zurück.

Im Falle einer Barkaution muss der Mieter einen Meldenachweis in Form eines amtlichen Dokumentes vorlegen, der seine aktuelle Meldeadresse eindeutig nachweist.

Treibstoffkosten (Diesel/ Benzin) sind vom Mieter jeweils selbst zu tragen.

Jeder Mietvertrag wird unter den Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Kunden zur Kenntnisnahme und Unterschrift vorgelegt werden, abgeschlossen.

 

AUTOQUELLE – Ihr Autoverleih in 1150 Wien/ neben Westbahnhof